Hier informieren wir regelmäßig über aktuelle Themen aus unseren Rechtsgebieten
Neuerungen im Jahr 2021 -
Womit können Familien und Trennungs- bzw. Scheidungskinder künftig rechnen?
Zunächst einmal steht ab Anfang diesen Jahres eine Erhöhung des staatlichen Kindergeldes an, und zwar um 15,00 € / Kind.
Für das erste und zweite Kind werden ab sofort 219,00 € statt bisher 204,00 € bezahlt, für das dritte Kind 225,00 € statt bisher 210,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind 250,00 € statt bisher 235,00 € im Monat.
Außerdem wurden der steuerliche Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes um jeweils 288,00 € erhöht.
Ab Anfang des Jahres 2021 gilt im Übrigen eine neue Düsseldorfer Tabelle mit erhöhten Bedarfssätzen.
So sollen Kinder bis fünf Jahre künftig statt 369,00 € mindestens 393,00 € Unterhalt bekommen, Kinder zwischen sechs und elf Jahren erhalten mindestens 451,00 € statt bisher 424,00 € und Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren haben Anspruch auf einen Mindestunterhalt in Höhe von
528,00 € statt bisher 497,00 €.
Allerdings muss bei der Ermittlung des Zahlbetrages das jeweilige hälftige Kindergeld vorneweg abgesetzt werden.
Die Bedarfssätze volljähriger Kinder wurden ebenfalls angehoben; für Studierende, die nicht bei den Eltern bzw. einem Elternteil leben, verändert sich aber nichts. Hier bleibt es – wie im Vorjahr –
bei dem Bedarfssatz von 860,00 € im Monat, wobei hierauf das volle Kindergeld anzurechnen ist.
Unverändert bleiben auch die Selbstbehalte des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Dem Nicht-Erwerbstätigen steht weiterhin ein Selbstbehalt von 960,00 € zu und dem Erwerbstätigen ein solcher in Höhe von 1.160,00 €.
Bei einer Anpassung der Unterhaltszahlungen sollte aber auch immer die aktuelle Einkommenssituation der barunterhaltspflichtigen Person in den Blick genommen werden.
Text: Birgit Schwerter, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwälte Schwerter
Schönbornstr. 33
76646 Bruchsal
Tel.: 07251 - 30 22 50
Fax: 07251 - 30 22 52 9
eMail: info@rechtsanwaelte-schwerter.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.