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Nachdem in unserem letzten Beitrag aufgezeigt wurde, warum man selbst bei vermeintlich geklärter Haftung einen Anwalt hinzuziehen sollte, folgen nunmehr Beispiele für Irrtümer bei der Haftungsfrage.
Schuld und Haftung sind nicht immer deckungsgleich
Auch wenn jemanden keine Schuld an der Verursachung eines Verkehrsunfalles trifft, kann trotzdem eine Mithaftung zu seinen Lasten bestehen. Die sogenannte Gefährdungshaftung bedeutet, dass man, nachdem ein Kraftfahrzeug in Betrieb genommen und dadurch eine Gefahrenquelle geschaffen wurde, zunächst immer für Schäden haftet, welche hierdurch entstehen.
Die Beachtung aller Verkehrsregeln bewahrt einen Verkehrsteilnehmer vor einem Bußgeld, aber nicht immer auch davor, für einen Teil des Schadens mit zu haften. Um eine Haftung sicher zu vermeiden muss man sich stets wie der sogenannte Idealfahrer verhalten. Und das schaffen im Alltag nur die Wenigsten, denn die Anforderungen sind dabei sehr hoch.
Zu den realisierbaren Anforderungen gehören beispielsweise die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit, trotz aufgehobener Geschwindigkeitsbegrenzung, und der Schulterblick vor jedem Spurwechsel, auch beim Überholmanöver aus einer Kolonne heraus.
Bei einem ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug ist der Betrieb beendet und eine Mithaftung ausgeschlossen. Das bedeutet gleichzeitig, dass Falschparkern ständig eine Mithaftung droht, weil diese ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß außer Betrieb genommen haben.
Wer ein Fahrzeug zu nah an einer Kreuzung oder zu weit in der Fahrbahn parkt, haftet mit, wenn jemand im Vorbeifahren dagegen stößt. Ebenso, wer unerlaubterweise auf einem Geh- oder Radweg steht. Das (teilweise) Parken auf einem Gehweg ist übrigens nur dann zulässig, wenn ein Schild dies ausdrücklich erlaubt.
Keine Haftung trotz Schuld
Diese Konstellation kann eintreten, wenn ein Kind Ihr Fahrzeug beschädigt, aber die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Zu diesem Thema folgt bald ein Beitrag "Eltern haften für ihre Kinder".
Fazit
Es gibt zahlreiche Konstellationen, welche sich bei einem Verkehrsunfall ergeben können und deren rechtliche Folgen nicht immer für alle Beteiligten offensichtlich sind. Die richtige Einschätzung der Rechtslage erfordert oft zusätzliches Wissen und Erfahrungen. Dies ist Grundlage für eine bestmögliche Regulierung.
Abhängig von der ersten Einschätzung und weiteren Faktoren, beispielsweise dem Schadensumfang und dem Vorhandensein einer Vollkaskoversicherung, kann ein erfahrener Rechtsanwalt den optimalen Weg für seinen Mandanten beschreiten und Geschädigten dabei viel Zeit, Geld und Ärger sparen.
Text: Timo van der Does, Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Schwerter
Schönbornstr. 33
76646 Bruchsal
Tel.: 07251 - 30 22 50
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