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Straßenverkehrsregeln, ob zu Geschwindigkeit, Abstand oder Parken, sind wichtig für Sicherheit und gleichzeitig zügiges Vorankommen aller Verkehrsteilnehmer. Bei der Überwachung und Ahndung von Verstößen sollte dies entscheidend für das Handeln der zuständigen Behörden sein.
Ob die zuständigen Behörden sich immer danach orientieren, darf zumindest bezweifelt werden.
Fakt ist, dass Bußgelder meist direkt in der Finanzkasse der Behörde landen, welche das Bußgeld verhängt. Und die Summen, die hierbei insgesamt erwirtschaftet werden, steigen zusammen mit Verkehrsdichte und den Erhöhungen im Bußgeldkatalog, wie zuletzt in der zweiten Jahreshälfte 2021.
Alleine durch Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße auf Autobahnen nahm das Regierungspräsidium Karlsruhe im Jahr 2021 knapp 35 Millionen Euro ein. Dabei trat der nunmehr deutlich teurere Bußgeldkatalog erst gegen Jahresende in Kraft und fällt noch kaum ins Gewicht.
Mit Blick auf die Verkehrssicherheit ergeben sich gerade bei den beiden Arten von Verkehrsverstößen Abstand bzw. Geschwindigkeit große Unterschiede bezüglich der Gerechtigkeit einer Ahndung.
Abstandsmessungen werden mittels Videoaufzeichnung durchgeführt, dabei filmen mehrere Kameras gleichzeitig. Es werden nicht nur der Abstandsverstoß selbst und der Fahrer aufgezeichnet, sondern auch eine Übersichtsaufnahme der Verkehrssituation einige Sekunden vor dem konkreten Verstoß. Auf dieser ist zu erkennen, wenn unmittelbar vor der Messstelle ein vorausfahrendes Fahrzeug stark abgebremst hatte oder ein Fahrzeug von einer anderen Spur in den Sicherheitsabstand eingeschert ist.
Bei Geschwindigkeitsmessungen hingegen sind besondere Umstände meist schwerer zu erkennen und werden von den zuständigen Behörden nicht immer entsprechend berücksichtigt, beispielsweise bei Tempolimits aufgrund besonderer Umstände. Auf Autobahnen begegnen einem z.B. von Witterung oder Tageszeit abhängige Tempolimits, innerorts solche vor Schulen oder Altenheimen und generell Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz.
Bei Verstößen gegen solche Tempolimits ist eine (hohe) Geldbuße nur dann gerechtfertigt, wenn zum Zeitpunkt des Verstoßes die besonderen Umstände tatsächlich vorlagen. Beispielsweise gilt ein Tempolimit "bei Nässe“, wenn die Fahrbahn komplett mit einem Wasserfilm überzogen ist.
Für den betroffenen Verkehrsteilnehmer wiegt jedoch meist wirtschaftlich schwerer, was mit einem höheren Bußgeld oft einhergeht, nämlich dass ab einer Geldbuße von 60 € obligatorische Fahrverbot.
Welche Möglichkeiten der betroffene Verkehrsteilnehmer hat, um dieses Fahrverbot zu vermeiden bzw. zu verkürzen, beleuchten wir im nächsten Beitrag.
Text: Timo van der Does, Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Schwerter
Schönbornstr. 33
76646 Bruchsal
Tel.: 07251 - 30 22 50
Fax: 07251 - 30 22 52 9
eMail: info@rechtsanwaelte-schwerter.de
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